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Voget, Veronika: 
Pflegegrad - so meistern Sie den Aufstieg

Artikelnr.: Pflege
Zustand: Buchpreis gebunden
 24,80

Seiten: 185
Auflage: 5te

Mit wertvollen Tipps zur Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters.

"Pflege das Leben, wo Du es triffst."
Hildegard von Bingen

- Pflegegrade – wann habe ich Anspruch?
- Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen.

Dieses Buch bringt finanzielle Sicherheit im Falle von Krankheit und/oder Alter.
Mit diesem Buch ist es möglich, den berechtigten Pflegegrad durchzusetzen und Pflegegeld zu erhalten.
Endlich muss die häusliche Pflege nicht mehr vom Einkommen bezahlt werden.

Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
Über mich

1. Kapitel
Der Tagesablauf eines gesunden Herrn
Der Tagesablauf einer pflegebedürftigen älteren Dame
Wo zeigt sich das Problem bei den Begutachtungen?
Fallbeispiel einer Begutachtung
Was Sie über Pflegebedürftigkeit wissen sollten
Die wichtigsten Kriterien der Pflegebedürftigkeit
Die Funktionsübungen
Die Durchführung dieser Testübungen

2. Kapitel
Wenn die Gutachter kommen
Wie wird ein Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt?
Fristen von Anträgen und Widersprüche
Folgende Leistungen können beantragt werden
Pflegehilfsmittel und ihre Bedeutung
Medikamente 
Wenn der Körper, der Geist oder die Seele leidet
Die typischen Symptome bei Demenzerkrankungen
Richtige Verhaltensweisen bei den Begutachtungen

3. Kapitel
Die Module
Module 1-6 für Erwachsene
Modul 1 - Mobilität für körperlich Erkrankte
Modul 1 - Mobilität für seelisch Erkrankte
Für Demenzkranke
Modul 2
Modul 3
Modul 4 - für körperlich Erkrankte
Modul 4 - für seelisch Erkrankte
Für Demenzkranke
Harn- und Stuhlinkontinenz
Merkmale einer Harninkontinenz nach den BRi
Merkmale einer Stuhlinkontinenz nach den BRi
Die Sondenernährung
Modul 5
Modul 6
Für seelisch Erkrankte
Für Demenzkranke

4. Kapitel
Geistig Behinderte, Asperger-Autisten und frühkindliche Autisten
Modul 1 - Mobilität
Modul 2
Modul 3
Modul 4
Modul 5
Modul 6

5. Kapitel
Säuglinge und Kinder
Modul 1 - Mobilität
Modul 2
Modul 3
Modul 4
Harn- und Stuhlinkontinenz
Die Merkmale der Inkontinenz
Die künstliche Ernährung
Modul 5
Modul 6

6. Kapitel
Die Verhinderungspflege

7. Kapitel
Schwachpunkte der Pflegeleistungen
Das Geschäft mit den Pflegegraden
Das Geschäft mit der Kurzzeit- und Überleitungspflege
Nachtrag und Karikaturen
Impressum

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Einleitung
Die Schieflage in unserer Gesetzgebung

Pflegebedürftige sind gegenüber den Gutachtern der Medizinischen dienste der Krankenkassen (MDK) chancenlos. Die Rechte der Versicherten sind im sozialgesetzbuch (SGB XI) und in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) nicht festgeschrieben. Die Gutachter der Medizinischen Dienste dürfen die Pflegebedürftigkeit nur an der Beweglichkeit der Gelenke festmachen, nicht an den Krankheitsbildern, ärztlichen Befunden, Symptomen und persönlichen Befinden. Diagnosen spielen also keine rolle. Schmerzen, die die Beweglichkeit der Gelenke einschränken, werden ignoriert, ebenso auch geistige und seelische Erkrankungen. Wenn aus gutachterlichem Munde die Selbstständigkeit für ausrechend erklärt wird, gibt es keinen Pflegegrad und somit auch kein Pflegegeld. Die Pflege muss dann weiterhin vom einkommen finanziert werden.
Dass laut der Begutachtungsrichtlinien ein vier Wochen alter Säugling aggressiver sein soll als ein zahn jähriges Kind, ist ebenfalls anrüchig.
Mit dem Begutachtungsverfahren haben die Gutachter das Recht, sich über das Grundgesetz zu stellen. Bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nehmen sie den Betroffenen die Würde, weil diese intime Fragen beantworten müssen. Sie übernehmen das Hausrecht beim Betreten einer Wohnung stattfindet. Die Gutachter legen während des Besuches fest wer anwesend sein darf und wer nicht. Der MDK, der für gesetzlich Versicherte zuständig ist, beschäftigt auch Altenpfleger.
Auch diese Berufsgruppe darf Atteste und Befunde, die sie aufgrund des Begrenzungshorizonts ihrer Ausbildung nicht verstehen kann, gleichfalls ignorieren, um einen Pflegegrad zu verwehren.

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Viel Feind, viel Ehr…
Meine erfolgsorientierte Unterstützung hat bedauerlicherweise auch Schattenseiten. Aus naheliegenden Gründen missfällt den Medizinischen Diensten meine Anwesenheit bei den Begutachtungen. Die meisten Gutachter reagieren emotional und unsachlich auf meine Anwesenheit und wollen mir während der Begutachtungen den „Mund verbieten“ oder mich aus dem häuslichen Bereich des Versicherten verbannen. Dieser Anmaßung begegne ich mit dem entsprechenden Hinweis auf das unverbrüchliche Hausrecht des Versicherten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Schieflage in unserer Gesetzgebung
Pflegebedürftige sind gegenüber den Gutachtern der Medizinischen Dienste chancenlos. Die Rechte der Versicherten sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) und in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) nicht festgeschrieben. Die Gutachter dürfen die Pflegebedürftigkeit nur an der Beweglichkeit der Gelenke festmachen. nicht an den Krankheitsbildern, ärztlichen  Befunden, Symptomen und persönlichen Befinden. Diagnosen spielen also keine Rolle. Schmerzen, die die Beweglichkeit der Gelenke einschränken, werden ignoriert, ebenso auch geistige und seelische Erkrankungen.

MDK = Schildbürgerstreich
Die Gutachter aller Medizinischen Dienste wenden bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nur ihre fünf Sinne an (Sehen, Hören, Fühlen, Tasten und Schmecken). Das kommt einem Schildbürgerstreich gleich und degradiert alle Haus- und Fachärzte zu unbefugten Medizinknechten, denn die Feststellung der Pflegebedürftigkeit obliegt alleine den niedergelassenen und angestellten Ärzten...

Was muss sich ändern?
Den Kranken- und Pflegekassen sowie den Medizinischen Diensten der Krankenkassen müssen die Hoheitsrechte entzogen werden. Es gilt die Rechte der Versicherten im (SGB XI) und (BRi) zu fixieren.

Über mich
Rund 20 Jahre war ich in der ambulanten und in der stationären Altenpflege tätig. Die festgelegte Minutenpflege der Pflegeversicherung wollte ich nicht mehr unterstützen und gab meine Stellung auf. Auf der Suche nach einer  menschlicheren Versorgung für Pflegebedürftige, widmete ich mich intensiv dem Thema Pflegestufen. Um eine
häusliche Pflege ohne Zeitdruck anbieten zu können, initiierte ich eine mobile Seniorenhilfe und Behindertenbetreuung. Zur weiteren Unterstützung gründete ich einen Verein, der Menschen deutschlandweit zu ihren Möglichkeiten bei der
Beantragung der aktuellen Pflegegrade informiert.
Meine jahrzehntelangen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Bereich der Pflege, habe ich in diesem Buch zusammengefasst.

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Empfehlungsschreiben

Sehr geehrte Frau Voget,

mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen meine große Anerkennung Wertschätzung Ihrer Leistungen zum Ausdruck bringen. Sie waren mir bei der Beantragung einer Pflegestufe für meine inzwischen 90-jährige Mutter eine große Hilfe.

Ich schreibe das in meiner Funktion als Pflegewissenschaftler an der Universität Osnabrück. In seinen Spezialisierungen ist das Fachgebiet Pflegewissenschaft ebenso verzweigt wie das hochkomplexe Berufsfeld Pflege in seinen fachlichen Anforderungen und rechtlichen Grundlagen der Leistungserbringung.

In meiner aus elf wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehenden Arbeitsgruppe an der Universität Osnabrück befassen wir uns vorrangig mit Problemen und Herausforderungen der onkologischen und palliativen Pflege und mit der Pflege demenziell Erkrankter. 'Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit sind neue assistierende Technologien sowie die Entwicklung der Robotik in der Pflege. Diese Spezialisierungen bringen es mit sich, dass ich in vielen anderen Fragen der Pflege, ihrer fachlichen Fundierungen und Organisation auf Rat und Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen sowie von praktisch erfahrenen Experten angewiesen bin.

So erhielt es sich auch, als ich für meine Mutter angesichts ihrer sich verschlechternden Lage eine Verbesserung der Pflegesituation zu erzielen suchte. Ein glücklicher Umstand hat mich auf Ihr Beratungsinstitut aufmerksam gemacht. Nach einem ersten informativen Gespräch haben wir eine Vereinbarung getroffen, dass Sie mir fachlich bei der Beantragung einer Pflegestufe für meine Mutter zur Seite stehen.

Zur Vorbereitung meines Antrags haben Sie mir eine sorgfältig ausgearbeitete Pflegeplanung, bezogen auf das Krankheitsbild und zentrale Aktivitäten des täglichen Lebens, erstellt. Darüber hinaus haben Sie mich detailliert über sozialrechtliche Details informiert und mich bei der folgen Antragstellung fachlich hoch informiert und menschlich zugänglich und verbindlich unterstützt. Dank Ihrer Gegenwart bei der sich anschließenden Begutachtung konnten alle Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ein objektiveres Bild des Zustands und der Lage meiner pflegebedürftigen Mutter entstand.

Die Bewilligung einer Pflegestufe durch den MDK hat mich erfreut, denn sie trägt merklich zur verbesserten Pflege meiner Mutter durch zusätzliche Hilfe bei. Es ist mir aufs Neue deutlich geworden, dass wissenschaftliche Forschungskompetenz unbedingt durch praktische Erfahrungskompetenz, wie sie in Ihrer Person vertreten ist, ergänzt werden muss. Der Erfolgt spricht für Sie.

Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Hartmut Remmers

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